Kein Widerrufsrecht
Gemäß **§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB** besteht bei Buchungen von Veranstaltungen, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums stattfinden, **kein Widerrufsrecht**.
Mit der Buchung und Bezahlung der Teilnahmegebühr erklärt sich der/die Teilnehmer/in verbindlich zur Teilnahme bereit.